Die Privathaftpflichtversicherung – ein unverzichtbarer Begleiter

Die Privathaftpflichtversicherung beinhaltet die Pflicht zwar im Namen, doch gibt es keine Versicherungspflicht. Dennoch ist sie unverzichtbar für alle, die sich gegen unliebsame Ärgernisse und vor Streit und Kosten absichern wollen. Auf unserer Seite bieten wir nun auch einen Vergleichsrechner für die private Haftpflicht an. Gleichfalls erklären wir, weshalb diese Versicherung so wichtig ist.

Missgeschicke passieren schnell

Wer kennt das nicht? Bei der Renovierung der Wohnung oder beim Einzug knallt die Ecke des Brettes an die Tür und verursacht einen Kratzer. Oder aber, die Kinder toben und stoßen versehentlich gegen den Glaseinsatz der Tür, sodass dieser bricht. Wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist jetzt aus dem Schneider. Denn sie tritt ein bei:

• Schäden – sowohl bei selbst verursachten Schäden am eigenen Hab und Gut als auch bei Schäden an fremden Gütern kann die Haftpflichtversicherung zur Schadensübernahme aufgefordert werden.
• Schlüsselverlust – inkludiert die Privathaftpflichtversicherung gar den Schlüsselverlust, ist auch dieses Ärgernis aus der Welt. Gerade bei sogenannten Schließanlagen, also Schlössern, bei denen ein Schlüssel reicht, um Haustür, Wohnungstür und Kellertür aufzuschließen, ist der Verlust eines Schlüssels mit hohen Kosten verbunden, da im Ernstfall alle Schlösser getauscht werden müssen.
• Diebstahl – oft inkludiert die Privathaftpflicht auch Diebstahl, sofern die Gegenstände in der Wohnung oder in zu der Wohnung gehörenden Abstellflächen waren. So kann auch das aus dem Gartenschuppen entwendete Fahrrad der Versicherung gemeldet werden.
• Wasser – lief die Waschmaschine aus? Die Spülmaschine oder hat das Aquarium einen Wasserschaden verursacht? In all diesen Fällen greift die private Haftpflicht.
• Missgeschicke – der Rotwein auf dem weißen Sofa der besten Freundin, die Tasche, die versehentlich an der Seite eines Autos schleifte und einen Kratzer hinterlassen hat, die ausgeliehene Bohrmaschine eines Freundes – so leicht geht etwas kaputt und wer keine Haftpflicht hat, muss diese Kosten selber tragen.

Die Privathaftpflichtversicherung zählt neben der Hausratversicherung zu den privaten Absicherungen, über die jeder nachdenken sollte.

Warum in Unsicherheit leben?

Natürlich ist es auch bei der Privathaftpflichtversicherung so, wie vielfach mit Autoversicherungen. Man hat sie, doch wirklich gebraucht wurde sie niemals. Das sollte allerdings ein Grund zur Freude sein, denn wer sie nicht in Anspruch nehmen muss, der hat wohl wirklich Glück. Auf der anderen Seite kann schon ein einziger Moment der Unachtsamkeit hohe Kosten verursachen. Da viele Missgeschicke im Freundes- und Bekanntenkreis geschehen, sind diese Augenblicke übrigens nicht selten dafür verantwortlich, Kosten zu verursachen und die Freundschaft zu zerbrechen. Die Gründe:

• Schadensforderung – geht etwas im Haushalt eines Dritten durch die Schuld eines Gastes kaputt, kann die Schadensforderung an den Gast gestellt werden. Je nach Schaden ist die Forderung natürlich hoch, so kann das defekte TV-Gerät auch mal einen Wert von mehreren tausend Euro haben.
• Zahlung – jetzt kommt das Problem. Nicht jeder ist dazu in der Lage, Schadensforderungen aus der eigenen Tasche zu zahlen. Es bringt dem Geschädigten jedoch nichts, wenn die Kosten in Raten beglichen werden. Ist das TV-Gerät defekt, muss es ersetzt werden. Und das gelingt nicht in Ratenzahlungen zu 50,00 Euro.
• Forderung – auf der anderen Seite ist es teils möglich, den Schaden der eigenen Versicherung zu melden. Gerade bei Autoschäden kommt dies vor, doch gilt hier: Die jeweilige Versicherung kann und wird sich an den Verursacher wenden und von ihm die Kosten erstatten lassen. Es ist die eine Sache, eine Regelung mit einem Bekannten zu finden, mit fremden Versicherung ist die Regelung jedoch oft ausgeschlossen.

Letztendlich darf ruhig gesagt werden, dass jemand, der keine private Haftpflichtversicherung besitzt, in einer andauernden Ungewissheit lebt. Es braucht nur einmal die Waschmaschine auslaufen oder der Siphon der Spüle ist defekt, schon entsteht ein Wasserschaden. Wer möchte für diese oft horrenden Kosten und Folgekosten aufkommen. Hier muss daran gedacht werden, dass der Schaden nicht nur die eigene Wohnung betreffen muss, sondern das Haus und die unten liegenden Wohnungen mit betrifft. Der Eigentümer und alle betroffenen Mieter können und werden nun Schadensforderungen stellen.

Drastische Folgen ohne Versicherung

Besonders drastisch fallen die Forderungen aus, wenn ein Brand oder ein Personenschaden mit im Spiel ist. Einige Beispiele:

• Wohnungsbrand – der Adventskranz blieb kurz unbeaufsichtigt und es entstand ein Feuer. Die Wohnung ist zum Teil zerstört, durch das Löschwasser entstanden weitere Schäden, zudem kommt das Trocknungs- und Sanierungsverfahren hinzu.
• Personenschaden – als Radfahrer kurz einmal nicht aufgepasst und einen Spaziergänger angefahren. Oder aber, man ist auf der Treppe selbst aus dem Gleichgewicht gekommen, hat dabei einen Dritten gestoßen und dieser ist die Treppe hinuntergestürzt.
• Renovierungsarbeiten – viele Menschen helfen im Freundes- und Familienkreis aus, wenn renoviert wird. Und was ist, wenn die mitgebrachte Bohrmaschine einen Defekt hat und ein Brand entsteht? Oder aber, wenn eine Wasser- oder Stromleitung angebohrt wird?

Das Problem bei vielen Privathaftpflichtschäden ist, dass es gar nicht um die umgestoßene Vase oder den Fleck auf der Couch geht. Viele Schäden, für die eine private Haftpflicht aufkommt, betreffen Großschäden wie Brände, Wasserschäden und natürlich Personenschäden. Diese Kosten kann kaum jemand aus eigener Tasche stemmen:

• Brandschäden – es ist selten das Feuer, das den größten Schaden anrichtet, es ist das Löschwasser. Das sucht sich seinen Weg und schädigt das gesamte Haus. Die Schadenshöhen belaufen sich nun rasch auf 100.000 Euro und mehr. Zumal nicht nur die Gebäudeschäden, sondern auch Schäden an Mobiliar, Personen und Gegenständen mit geltend gemacht werden.
• Personenunfälle – sollte sich die Person beim Treppensturz so schwer verletzen, dass nicht nur Operationen notwendig sind, sondern dauerhafte Schäden erhalten bleiben, steigen die Kosten durchaus in die Millionenhöhe. Es hat einen Grund, weshalb beispielsweise bei Autoversicherungen gesagt wird, dass die gesetzliche Mindestdeckungshöhe von Personenschäden mit 7,5 Millionen zu niedrig beziffert ist. Was viele nicht wissen: Zu den Schäden zählen auch Folgekosten: Verdienstausfall, Berufsunfähigkeit, sämtliche Reha- und Kurmaßnahmen, benötigte Hausumbauten, Pflegedienstleistungen und vieles mehr.

Natürlich darf nun gesagt werden, dass bei Brandschäden in Miethäusern oder auch bei Personenschäden die Eigentümerversicherung oder die Krankenversicherung aufkommt. Stimmt, doch können sich diese an den Verursacher wenden und die Kosten zurückfordern. Das geschieht in der Regel immer, sodass das Straucheln auf der Treppe als Zwanzigjähriger auch noch im hohen Alter von 80 Jahren zu Zahlungen führen kann. Vollstreckungstitel mögen nach dreißig Jahren verjähren, können aber stets neu gefordert werden.

Worauf ist bei der Privathaftpflicht zu achten?

Generell sollte natürlich ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Wir haben auf unserer Seite einen speziellen Vergleichsrechner, der bei der Wahl der richtigen Privathaftpflicht hilft. Wichtig ist, nicht allein auf den Preis, sondern vielmehr auf die Inhalte zu achten:

• Deckungssummen - sie sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen, wobei höhere Summen von bis zu 100 Millionen sinnvoll sind. Die Kosten steigen durch die erhöhten Deckungssummen nur leicht an.
• Vermögensschäden - wie hoch sind speziell Vermögensschäden abgesichert? Sobald einer dritten Person ein finanzieller Schaden zugefügt wird, liegt ein Vermögensschaden vor. Es ist sinnvoll, hier einen Wert von mindestens 10 Millionen Euro zu wählen.
• Schlüsselschäden - eine gute PHV inkludiert Schlüsselschäden, also den Schlüsselverlust. Die Deckungssummen beginnen oft ab 20.000 Euro. Wichtig ist hier, darauf zu achten, ob Schlüsselanlagen versichert sind. Einige Versicherungen fordern, Anlagenschlösser im Versicherungsvertrag zu nennen.
• Mietsachschäden - als Mieter kann es immer mal geschehen, dass man einen Schaden an Teilen der Mietsache anrichtet. Das kann die Einbauküche sein, aber auch der vom Vermieter gelegte Boden oder die Tür.
• Allmähligkeitsschäden - auch sie sollten mit versichert werden. Diese Schäden entstehen langsam und daher oft unbemerkt. Darunter fallen beispielsweise Schäden durch niedrige Temperaturen oder eindringende Feuchtigkeit, die zu spät bemerkt werden.

Aber auch dieser Inhaltscheck geht über unseren Versicherungsvergleich sehr einfach und schnell. Es sind nur wenige Angaben nötig, um den Vergleich zu starten und durchzuführen. Im Anschluss an den Vergleich wird eine Liste mit Tarifen zur Verfügung gestellt, aus der die einzelnen Versicherer und Tarife freilich direkt aufgerufen werden können.

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Auch wenn die Konditionen bei Tarifen ohne Schufa bei der Autoversicherung meist schlechter sind, sollten Sie vor dem Abschluss eines Vertrags einen Versicherungsvergleich durchführen.

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