Kfz-Versicherung finden trotz Kündigung des Vorversicherers
Es gibt bestimmte Gründe, aus denen eine Kfz-Versicherung einem Versicherungsnehmer innerhalb einer gewissen Frist kündigen kann. Die Gründe müssen nicht einmal mit Zahlungsverzug zusammenhängen, sie können schlichtweg in einem Unfall bestehen. Nur stellt sich die Frage, ob eine Kündigung durch den Vorversicherer den Abschluss einer neuen Autoversicherung erschwert. Sicherlich ist es kein Problem, eine Kfz-Haftpflicht zu finden und abzuschließen, doch wie sieht es aus, wenn es wieder eine Kaskoversicherung werden soll? Dieser Beitrag klärt auf.
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Mögliche Kündigungsgründe seitens des Versicherers
An und für sich gibt es vier Gründe, die zu einer Kündigung der Kfz-Versicherung führen können. Die Schwere der Grundlagen und deren Auswirkungen auf den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung hängen massiv von den Gründen ab:
• Kündigung nach reguliertem Unfall - wurde ein Unfallschaden - oder im Falle der Kaskoversicherung - ein Schaden am eigenen Fahrzeug reguliert, können sowohl die Versicherung als auch der Versicherte den Vertrag auflösen. Kfz-Versicherungen nutzen diesen Grund häufig, wenn der Versicherte in der Vergangenheit bereits diverse Schäden gemeldet und somit immer wieder höhere Kosten verursachte.
• Zahlungsverzug - sobald ein Kunde über eine längere Zeit mit den Zahlungen im Rückstand ist, stellt die Versicherung den Vertrag ruhend. Sie begleicht ausschließlich Schadensforderungen, die vor dem Punkt des Zahlungsverzugs entstanden. Werden die offenen Forderungen nicht ausgeglichen, kann die Kfz-Versicherung den Vertrag selbstverständlich außerordentlich auflösen.
• Keine Verlängerung - zum Ende des Versicherungsjahres können sowohl die Versicherung als auch der Versicherte den Vertrag auflösen. Versicherungen nutzen die Gelegenheit gerne, um Kunden mit zahlreichen Schadensmeldungen auszusortieren.
• Versicherungsbetrug - kurz und knapp: Wer seine Autoversicherung betrügt und Schäden fungiert oder schlichtweg auf die Versicherung abwälzen will, erhält nicht nur die Kündigung, sondern zumeist eine Strafanzeige.
Je nach Kündigungsgrund kann sich die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung natürlich erschweren. Gerade bei Versicherungsbetrug überlegt sich jede Gesellschaft zwei Mal, ob sie diesen Kunden aufnehmen möchte oder nicht. Eine komplette Ablehnung ist allerdings nicht möglich. Zumindest die Basisvariante der Kfz-Haftpflicht muss bereitgestellt werden. Da diese aber ausschließlich für Schäden an Fremdfahrzeugen, Sach- und Personenschäden aufkommt, spielt ein vorangegangener Versicherungsbetrug kaum eine Rolle. Eine Kaskoversicherung braucht aber kein Betrüger zu erwarten. Dieses Risiko geht keine Gesellschaft ein.
Gleichfalls kann es schwierig werden, eine Teilkasko oder Vollkasko abzuschließen, wenn die alte Kfz-Versicherung aufgrund häufiger Schäden den Vertrag aufgelöst hat. Dies kann durchaus auch dann der Fall sein, wenn die Schäden alle klaglos übernommen wurden.
Bei Zahlungsverzug kommt es darauf an, ob die Versicherung einen Schufa-Eintrag erstellen lässt, also ein Vollstreckungsverfahren anordnet. Bei kleineren Forderungen kann es zur Kündigung kommen, werden die offenen Beträge jedoch schnell ausgeglichen, sind einige Versicherungen so kulant und geben den Kündigungsgrund nicht an andere Versicherungen weiter.
Warum ist die Kündigung durch den Versicherer ein Problem?
Für gewöhnlich könnte gesagt werden, dass der Kündigungsgrund einzig dem Versicherungsnehmer bekannt sein sollte. Allerdings tauschen sich Versicherungen durchaus untereinander aus oder fragen mal kurz bei der Vorversicherung an, ob es Probleme mit dem Kunden gab. In der Versicherungsanfrage muss ein Kunde zudem angeben, bei welcher Versicherung zuletzt eine Autoversicherung bestand. Die Nachfrage beim Altversicherer ist daher sehr einfach.
Je nach Vertrag ist der Versicherungsnehmer sogar dazu verpflichtet, bei der neuen Versicherung Kündigungsgründe oder Ablehnungen durch andere Kfz-Versicherungen anzugeben. Hierzu muss er jedoch schriftlich und deutlich aufgefordert werden. Kommt er der Aufforderungen nicht oder nur ungenügend nach, kann eine Autoversicherung den Vertrag durchaus wieder auflösen.
Wie sollte nach einer Kündigung vorgegangen werden?
Kündigt die Kfz-Versicherung einem Kunden, benötigt dieser schnell eine neue Autoversicherung. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat, sodass nur dieser Monat Zeit ist, um sein Auto neu zu versichern. Der einfachste Weg, um die Zulassung nicht zu verlieren, ist der Abschluss einer simplen Haftpflichtversicherung. Dieser steht die Kündigung des Vorversicherers nicht im Weg, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Problematisch ist nur, dass der Versicherungsnehmer für ein Jahr an die Kfz-Haftpflicht gebunden ist und erst dann in einen anderen Tarif wechseln kann.
Sinnvoller ist es, gleich nach dem Erhalt der Kündigung einen Tarifvergleich durchzuführen. Über einen Tarifrechner, wie dem auf unserer Seite, erhalten Versicherungsnehmer bereits nach wenigen Minuten einen Überblick über einzelne Tarife und deren Kosten. Jetzt lässt sich direkt eine Versicherungsanfrage stellen und hoffen, dass der Vertrag trotz der Kündigung durch den Vorversicherer zustande kommt. Wird der Vertrag abgelehnt und nur eine Kfz-Haftpflicht angeboten, muss der Autohalter nun überlegen, welchen Weg er geht. Die Haftpflicht wäre die einfachste Lösung; es kann aber auch noch bei einer weiteren Versicherung eine Anfrage gestellt werden. Fragt diese jedoch nach, ob es bereits im Vorfeld zu Ablehnungen kam, gibt es nun zwei Gründe für den erneuten Verweis auf die Haftpflicht: die Kündigung des Vorversicherers und die Ablehnung der ersten Wunschversicherung.
Eine neue Kündigung durch die Versicherung vermeiden
Wer stets die Versicherungsbeträge bezahlt oder gleich die gesamte Jahressumme im Voraus bei Vertragsbeginn entrichtet, verhindert, dass die neue Kfz-Versicherung Zahlungsverzug als Kündigungsgrund nennen kann. Es bleiben jetzt noch drei mögliche Gründe über, die sich fast alle vermeiden lassen:
• Schadensmeldungen - wenn die Kaskoversicherungen auch dazu verlocken, so sollte doch nicht jeder Kleinschaden am eigenen Fahrzeug über die Kfz-Versicherung reguliert werden. Salopp gesagt, sieht das einfach schlecht aus in der eigenen Akte. Kleinere Schäden, die nur geringe Reparaturkosten nach sich ziehen, werden bestenfalls gleich selbst bezahlt. Dasselbe gilt für Reparaturen, die nur leicht über der Selbstbeteiligung liegen.
• Vertragsverlängerung - Kfz-Besitzer, die im vergangenen Jahr einen Unfall hatten oder Schadensmeldungen eingereicht haben, können die Kündigung durch die Versicherung vermeiden, indem sie selbst zum Vertragsende kündigen. Eine neue Versicherung könnte zwar weiterhin nachfragen, ob es mit dem Kunden Probleme gab, doch zumindest liegt keine direkte Kündigung des Vertrags durch den Versicherer vor.
• Versicherungsbetrug - wer die Versicherung betrügt, hat eine Kündigung und Probleme bei der Suche nach einem neuen Versicherer verdient. Zu diesem Punkt gibt es keine Tipps, außer dem Hinweis, direkt im Vorfeld auf jede Betrugshandlung zu verzichten.
• Vertragsauflösung nach Regulierung - auch hier kann ein Versicherungsnehmer die Kündigung durch die Versicherung vermeiden, indem er selbst von seinem Sonderkündigungsrecht nach der Schadensbegleichung Gebrauch macht. Doch wieder gilt: Die neue Versicherung kann in Erfahrung bringen, dass es zu einem Unfall kam oder dass Schäden reguliert wurden.
Nach der Kündigung: Tarife vergleichen und schnell handeln
Liegt die Kündigung des Vorversicherers erst im Briefkasten, ist Zeit zum Handeln. Unser Kfz-Tarifrechner hilft bei der Suche nach einem neuen Tarif, wenn er auch nicht verhindern kann, dass Versicherer sich untereinander austauschen oder genauer nachfragen, warum es zum plötzlichen Wechsel der Kfz-Versicherung kommt.
Wichtig ist, schnell zu handeln. Ansonsten bleibt nur der Weg, ein Vertragsjahr mit der Kfz-Haftpflicht auszukommen und im nächsten Jahr sein Glück zu versuchen. Die Haftpflicht kann auch die Lösung sein, wenn etliche Versicherer einen Neuvertrag aufgrund der Kündigung ablehnen. Der Versicherung in der Kfz-Haftpflicht kann keine Versicherungsgesellschaft entgegenwirken, da das Pflichtversicherungsgesetz erhebliche Gründe verlangt, die dem Versicherungsabschluss entgegenstehen.